
Quick VT
- Artikel-Nr.: YAC0025
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QUICK VT ist ein styrolfreies, aminbeschleunigtes, schnellhärtendes, ungesättigtes Polyesterharz, welches durch Zusatz von 2 - 3% BPO-Härterpaste bei Raumtemperatur gehärtet wird. Sein Härtungssystem macht selbst den Einsatz bei Temperaturen bis zu 5°C ohne zusätzliche Beschleunigerzugabe möglich.
Anwendung
Reparatur kleiner Beschädigungen unter Mitverwendung von Glasverstärkungen an GFK-Formteilen und Beschichtungen sowie auf Blechen. Als Tränkharz für Glasverstärkungen bei kleinen Formteilen. In Verbindung mit Glasfaserverstärkungen zur Schnellreparatur an defekten GFK-Bauteilen, Befestigung von Anschlagleisten und Einbauteilen in Booten aus GFK, durchgerosteten Blechen.
Untergrundvorbehandlung
Porenfreie Untergründe - wie z. B. Metalle - werden zunächst dünn mit FEW VT Polyester-Spachtelmasse überzogen, um eine zusätzliche Haftbrücke zu erhalten. Dann wird QUICK VT mit 2-3% BPO-Härter versetzt und mit einer Glasmatte verarbeitet. Für den Harz-Verbrauch wird das 3-fache Mattengewicht bzw. das 1-fache Gewebegewicht kalkuliert. Der Auftrag von QUICK VT kann mit einer Fellrolle oder einem Pinsel erfolgen. Das nasse Laminat muss mit einem Scheibenroller entlüftet werden. Die Verarbeitungstemperatur soll im Idealfall zwischen 10° und 25°C betragen. Zur Erzielung einer klebfreien Oberfläche ist das nachträgliche Abdecken mit einem TOPCOAT oder Polyesterspachtelmasse erforderlich.
Sicherheitsdatenblatt
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Technisches Merkblatt
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Sicherheits- und Gefahrenhinsweise
Hinweise zum Umgang mit den Produkten und zur Entsorgung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sicherheitsdatenblatt und den entsprechenden Merkblättern der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Die vorstehenden Angaben, insbesondere die Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründen und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgsversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das jeweils neueste Technische Merkblatt, das von uns angefordert werden sollte.