
Antifouling Thinner
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- Artikel-Nr.: YAC0017
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Der ANTIFOULING THINNER ist speziell auf das Yachtcare Antifouling SP und ACTION abgestimmt. Durch die Zugabe der Verdünnung kann die Verarbeitungsviskosität so eingestellt werden, dass eine optimale Verarbeitung auch unter ungünstigeren Bedingungen möglich ist. Verdünnungszugabe: ca. 10%. Zur Verdünnung von Antifouling SP und ACTION. Auch zur Werkzeugreinigung geeignet.
Beschreibung
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Anwendung
Yachtcare Antifouling`s werden so produziert und ausgeliefert, dass eine Verdünner-Zugabe normalerweise nicht erforderlich ist. Wenn das Antifouling aber in einer dünnen Schicht aufgetragen werden soll oder das Antifouling zu dickflüssig ist (z.B. aufgrund von niedrigen Temperaturen), kann die Zugabe von Verdünner notwendig sein, um eine angemessene Konsistenz zu erzielen. Generell sollte die Verdünnungszugabe möglichst gering gehalten werden, weil die Qualität des Anstriches unter zu starker Verdünnungszugabe leiden kann. Die Zugabe der Verdünnung verbessert in bestimmten Fällen die Applikationseigenschaft von dem Antifouling. Antifouling-Schichten sollten zur Erreichung der empfohlenen Schichtstärke mit möglichst wenig Verdünnung oder gar unverdünnt verarbeitet werden. Zugleich dient der ANTIFOULING THINNER zur Reinigung der Werkzeuge, mit denen die Produkte verarbeitet wurden, solange das Material noch nicht ausgehärtet ist.
Sicherheitsdatenblatt
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Technisches Merkblatt
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Sicherheits- und Gefahrenhinsweise
Hinweise zum Umgang mit den Produkten und zur Entsorgung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sicherheitsdatenblatt und den entsprechenden Merkblättern der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Die vorstehenden Angaben, insbesondere die Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründen und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgsversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das jeweils neueste Technische Merkblatt, das von uns angefordert werden sollte.